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Mieterdirekt­beauftragung

Ab dem 02. Januar 2018 können Sie die Beauftragung bei Reparaturen in folgenden Gewerken (Heizung, Sanitär und Elektro) direkt bei den Fachfirmen anmelden.

Der Mieter kann seine Reparatur mit einem Wertumfang von maximal 300,00 € brutto direkt bei dem jeweiligen Handwerker anmelden. 
Dies gilt nur für Reparaturen und nicht für Erneuerungen von Armaturen, Ausstattungsgegenständen u. ä.

Wesentlicher Vorteil ist, dass die Bearbeitungszeit kürzer ist, da der Mieter den Termin für die Reparatur direkt mit dem Handwerker vereinbaren kann.
Außerdem kann der Mieter der Fachfirma besser und konkreter erläutern, welchen Defekt/Schaden er hat.

Wenn Sie einen Auftrag bei der für Sie zuständigen Fachfirma ausgelöst haben, müssen Sie diese beanspruchte Leistung nur bezahlen, wenn:

  • eine mutwillige Zerstörung bzw. unsachgemäße Nutzung erkennbar ist,
  • es einen Bagatellschaden betrifft (siehe Regelungen im Mietvertrag).

Weitere wichtige Hinweise:

Der Not- und Havarie-Dienst an Wochenenden und zu Feiertagen ist unabhängig von der Regelung der Mieterdirektbeauftragung.

Normale Reparaturen werden nicht im Bereitschaftsdienst an Wochenenden oder zu den Feiertagen ausgeführt.

Folgende Fachfirmen sind für Sie da:

Sie erreichen die Firmen:

Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

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